Mängeldokumentationen sind sinnvoll, wenn z.B. im Rahmen von Gewährleistungsfragen zunächst nur die vorhandenen Mängel aufgenommen und zusammengefasst werden sollen. Mängeldokumentationen beinhalten:

  • Mangelort / Dokumentation
  • Mangelbeschreibung (Ist-Zustand)
  • Abweichung vom Soll-Zustand (Vertrag oder anerkannte Regel der Technik)

Wir orientieren uns dabei an der Symptomrechtsprechung des BGH, nach der nur das Mangelsymptom beschrieben werden muss. Eine Aufklärung der Mangelursache erfolgt daher in der Regel nicht. Dies ermöglicht eine wirtschaftlich vernünftige Mängeldokumentation ohne eine ausführlich und ggfs. kostenintensive Detailaufklärung.