wenn Sie besondere Probleme mit Ihrem Bau haben brauchen Sie besonders qualifizierten Sachverstand. Diesen besonderen Sachverstand haben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Mit weniger sollten Sie sich nicht zufrieden geben.

Mehr zum der besonderen Sachkunde erfahren Sie unter http://www.ifsforum.de.
Wir helfen Ihnen bereits vorbeugend bei der Planung, als externe Qualitätsüberwachung auf Ihrer Baustelle und lösen besondere Detailprobleme. Sollten bereits Mängel vorliegen können diese qualifiziert begutachtet und bewertet werden.

Ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich Stempelseinem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Der Bestellungstenor „Schäden an Gebäuden“ umfasst folgende Qualifikation:

Grundkenntnisse

  • Architektur und Bauingenieurwesen
  • juristische Grundkenntnisse

Erweiterte Kenntnisse und Erfahrungen auf sämtlichen folgenden Teilgebieten

  • Bauphysik
  • Bauchemie
  • Baustoffkunde
  • Baukonstruktion
  • Tragwerkskenntnisse
  • Grundbau
  • Bodenmechanik
  • Geologie
  • Hydrologie
  • Baubetrieb und Maschinenkunde
  • Ausschreibung
  • Kostenermittlung
  • Untersuchungsverfahren
  • Regelwerke
  • Beurteilungsverfahren